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Allgemeine Geschäfts- / Lieferbedingungen -Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfte im Fernabsatz
I. Maßgebliche Bedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit er bei der PDM Veranstaltungstechnik GmbH etwas im Fernabsatz kauft bzw. zu kaufen beabsichtigt, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.
II. Vertragsschluss / BestellungDer Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung, § 151 Abs. 1 BGB. Die automatisierte e-mail Eingangsbestätigung und Zuteilung einer Auftragsnummer durch unser Shop-System unmittelbar nach dem Bestellvorgang stellt keine Auftragsbestätigung dar. III. Preise Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Preise gelten ab Lager Büttelborn und beinhalten, falls nicht anders vermerkt, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
IV. Lieferumfang Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
V. Lieferung Die vom Besteller gewünschte Lieferung / Versendung erfolgt ab Lager Büttelborn und auf Gefahr des Bestellers. Eventuelle Lieferfristen sind für uns nur bindend, wenn sie vorab schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer (oder eine von ihm beauftragte Person) auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. VI. Versand und Verpackung Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Um unsere Verpflichtung gemäß Verpackungsverordnung zu erfüllen, haben wir uns einem Rücknahmesystem angeschlossen. Sie können den Verpackungsmüll also wie gewohnt in bei sich entsorgen (z.B. über die Wertstoff- oder Papiertonne).
VII. Annulierungskosten / WiderrufsrechtTritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu: Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an: PDM Veranstaltungstechnik GmbH, Rhönstraße 3, 64572 Büttelborn, Telefax: 06152/711748, e-mail: info@pdm-licht-ton.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei (bitte fordern Sie in diesem Fall eine bereits frei gemachte Paketmarke bei uns an uns senden Sie die Ware nicht unfrei an uns!) Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind speziell für den Kunden angefertigte oder verderbliche Produkte, sowie Bild- und Tonträger, sofern diese nicht original versiegelt sind. Ende der Widerrufsbelehrung VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. 3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: 1. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 3. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. 4. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
IX. Gewährleistung Wir übernehmen in der folgenden 1. Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen (gilt nicht für Verbrauchsmittel): a) Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übergabe des Liefergegenstandes werden Mängel desselben nach Wahl des Käufers durch Nachbesserung oder Neulieferung beseitigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar oder ist eine Neulieferung nicht möglich, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung / Neulieferung gem. § 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder gem. § 437 Nr. 3 BGB Schadensersatz verlangen. Bei Verkauf / Lieferung gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr von der Ablieferung der Sache an!
b) Insbesondere ist, soweit kein Verbrauchsgüterkauf i. S. d. § 474 BGB vorliegt, bei Verbrauchsmaterialien, Gegenständen, die natürlichem Verschleiß unterliegen (Glühkörper, Sicherungen o.ä.), sowie Sonderanfertigungen die Neulieferung ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der diesbezügliche Fehler bereits bei Übergabe des Liefergegenstandes vorhanden war. c) Insbesondere ist bei Verbrauchsmaterialien, Gegenständen, die natürlichem Verschleiß unterliegen, Glühkörpern, Sicherungen u.ä. sowie Sonderanfertigungen die Neulieferung ausgeschlossen; es sei denn der Besteller weist nach, dass der diesbezügliche Fehler bereits bei Übergabe des Liefergegenstandes vorhanden war. Wegen weitergehender Ansprüche und 2. Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
X: erweiterte Garantie Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geben wir auf alle von uns verkauften Produkte 3 Jahre Garantie auf alle auftretenden Mangel, die nachweislich auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Frist beginnt mit Annahme der Ware. Diese Garantie steht nur unserem Käufer zu und kann nicht abgetreten werden.
1. Ausgenommen von dieser Garantie sind Verbrauchsgegenstände (z.B. Leuchtmittel) und solche Produkte, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Ebenfalls ausgenommen sind Produkte, deren Mängel durch unsachgemäße Handhabe, Überspannung oder mangelnde Pflege verursacht wurden. Die Garantie gilt ferner nicht für Produkte, die durch den Käufer verändert oder modifiziert wurden. Zur Rücksendung ist bei uns eine bereits frei gemachte Paketmarke anzufordern. Die Rücksendung muss in einem ordentlich verpackten Zustand erfolgen, der Lieferung ist eine Kopie der Kaufrechnung beizulegen. Erfolgt eine Kulanzreparatur, obwohl es sich nicht um einen Garantiefall handelt, so sind die Versandkosten für den Hin- und Rücktransport vom Kunden zu zahlen.
XI. Haftung aus Delikt Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
XII. Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug zur Zahlung in bar fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug trägt der Käufer alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Wir sind insbesondere berechtigt, für durch den Zahlungsverzug des Käufers entstandene Mehrarbeit eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Darmstadt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
XIV. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.
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